hoi anina
mach dich nicht verrückt. voreingenommen an diese sache heranzugehen tut nicht gut.
die iv hat einen klaren auftrag. dieser lautet: eingliederung vor rente! das heisst, dass die sachbearbeiter in erster linie prüfen werden, ob du in einem anderen beruf noch voll einsatzfähig wärst. und ja, dazu wird man mit dir ein gespräch führen und natürlich auch hartnäckig fragen stellen. was du in dieser situation tun kannst ist, ehrlich zu bleiben. erzähle mit deinen worten, UNVOREINGENOMMEN, was dir alles passiert ist (im normalfall wird bei diesem gespräch auch ein arzt anwesend sein. er wird deine schilderungen aus medizinischer sicht auch interpretieren können). natürlich ist man vor so einem gespräch ein bisschen nervös. stell dir einfach vor: dein gegenüber kocht auch nur mit wasser und DU bist der experte für DEIN leben, nicht der iv-fritze. der iv-fritze wird übrigens sehr oft dein gesagtes wiederholen. stellt er mit seinen worten etwas nicht so dar, wie es für dich ist oder war, korrigiere ihn sofort. der sachbearbeiter wird dir nicht böse sein! (kleiner tip: schreib dir vor dem gespräch einen zettel, in welchem du - wie hier im posting - festhälst, was wann passiert ist. wenn man nervös ist, geht nämlich das eine oder andere vergessen).
es wird dann auch so sein, dass das gespräch sicher in die gesamtbeurteilung zu deinem fall einfliessen wird. aber hinzu kommt noch, dass sich dein neurologe, ev. auch dein hausarzt schriftlich zu deinem gesundheitlichen status quo äussern müssen. deine ärzte müssen zudem eine prognose stellen und auch festhalten, wozu du nach diesen drei schüben noch fähig bist. die ärzte müssen recht ausführlich begründen, warum du - z. b. wegen der müdigkeit - gewisse aufgaben nicht mehr erfüllen kannst. zusätzlich zu diesen stellungnahmen deiner ärzte werden diese der IV auch sämtliche medizinischen akten (mri-berichte, reha-rapporte, etc.) zustellen müssen. ein kreisarzt wird sich den gesamten akten dann annehmen und deinen fall beurteilen.
ja, und nach der beurteilung wird von der iv festgehalten, welche möglichkeiten dir noch offen stehen. wenn man dich mit einer umschulung wieder voll in die arbeitswelt integrieren kann, wirst du eine gesetzlich vorgeschriebene verfügung mit der entsprechenden info erhalten. die iv würde dir dann mit einem berufsberater zur seite stehen und jo, danach wärst du eben ein azubi

wenn eine umschulung keinen zweck mehr hat (sorrryyyy...klingt ein bitzeli brüsk) wird man anhand der ärztlichen berichte ein gewissens mass an erwerbsunfähigkeit bestätigen. je nach lohneinbusse hast du dann anspruch auf eine viertel-, halbe-, dreiviertel- oder ganze rente der iv.
so ein entscheid (welcher auch mit verfügung bekannt gegeben wird) wird nach ca. 3 jahren erneut überprüft. will heissen, es gibt kein "einmal rente - immer rente". stellt man bei der erneuten überprüfung fest, dass es dir wieder besser geht und du mehr arbeiten könntest, wird die rente an eine neue erwerbsunfähigkeit angepasst oder sogar aufgehoben.
jo, was soll ich noch sagen? ich mag es nicht sonderlich, wenn man die iv-leute als "böse" und "brutal" bezeichnet. es gibt hier doch einige leute, die gerechtfertige ansprüche an die iv gestellt und diese auch bekommen haben. es gibt sogar solche leute, die kein bisschen anspruch auf eine rente haben, aber doch so eine erwirken können (damit meine ich nicht ms-kranke menschen). ich denke, ehrlichkeit währt am längsten - und dann klappts auch mit der iv.
dir wünsche ich viel glück!